Das Bergarbeiter-Krankenhaus Schneeberg bildet aus
Gesundheits- und Krankenpflege (m/w/d)
Ziele:
Die Ausbildung soll den Schüler befähigen, sein Pflegeverständnis auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher, medizinischer und bezugswissenschaftlicher Kenntnisse zu entwickeln sowie fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen auszuprägen.
Der Auszubildende erwirbt folgende berufliche Kompetenzen:
gesundheitserzieherisch und gesundheitspflegerisch wirksam werden
den Pflegebedarf und die Bedürfnisse erkennen und entsprechende pflegerische Maßnahmen planen, durchführen, dokumentieren und reflektieren
pflegerische Maßnahmen fachlich kompetent und bedarfsgerecht ausführen
fachkundig bei diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen mitwirken
in akuten Notsituationen selbstständig Sofortmaßnahmen der Ersten Hilfe einleiten und kompetent in Krisen- und Katastrophensituationen mitwirken
die Wiedergewinnung und Erhaltung einer möglichst selbstständigen Lebensführung unter Berücksichtigung der individuellen Situation und der Biografie unterstützen
die zu betreuenden Menschen sowie deren Bezugspersonen beraten, anleiten und begleiten
Kooperationen mit anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten
betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erkennen
Voraussetzungen:
Die Ausbildung richtet sich nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG), der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KrPflAPrV) und dem Lehrplan für die Berufsfachschule des Freistaates Sachsen in der jeweils gültigen Fassung.
Nach diesem Gesetz ist Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung:
dass alle Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet sind,
der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
Die Ausbildung beinhaltet:
Berufsbezogene Themenbereiche:
Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen, bewerten
Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
auf die Entwicklung des Pflegeberufes im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
in Gruppen und Teams zusammenarbeiten
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung findet in den entsprechenden fachlichen Abteilungen, wie Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Altersmedizin statt. Das an der Ausbildung beteiligte Fachpersonal der Theorie und der Praxis verfügt über langjährige Berufserfahrungen und gewährleistet dadurch eine optimale Qualität und Verflechtung der Ausbildung.
Prüfung:
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst.
Abschluss:
Staatliches Zeugnis und Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Arbeitsmöglichkeiten:
Kliniken
Alten- und Pflegeheime
Rehabilitationseinrichtungen
Sozialstationen und ambulante Pflegeeinrichtungen
Ambulanzen in medizinischen Fachbereichen
Behinderteneinrichtungen
Qualifizierungsmöglichkeiten
Der staatlich anerkannte Beruf "Gesundheits- und Krankenpfleger/in" bildet u. a. die Grundlage für vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten, wie z. B.:
Fachschwester/Fachpfleger
Praxisanleiter/in
Lehrbeauftragte/r
Gruppen-, Bereichs- bzw. Pflegedienstleiter/in
Pflegemanager/in
Manager/in im Gesundheitswesen
Diplompflegepädagogin/Diplompflegepädagoge
Diplommedizinpädagogin/Diplommedizinpädagoge
Finanzierung:
Die Ausbildung an der Medizinischen Berufsfachschule der Klinikum Chemnitz gGmbH ist schulgeldfrei. Der Träger der Ausbildung gewährt dem Schüler eine Ausbildungsvergütung
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen nach Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen (BFSO):
Bewerbungsanschreiben (als Aufnahmeantrag), im Falle der Minderjährigkeit des Bewerbers muss das Anschreiben von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Angabe von:
Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum und -ort
Geschlecht
Name und Vorname der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern
Anschrift und Telefonnummer
Notfalladresse
Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Status als Aussiedler
Angaben zur bisherigen schulischen und beruflichen Vorbildung
Schulzeugnis (beglaubigte Kopie), das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist die beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
ggf. Berufsnachweise (Kopien) und beruflicher Werdegang sowie Nachweise über berufsrelevante Praktika
ärztliche Gutachten über die Tauglichkeit für den gewünschten Beruf (nicht älter als drei Monate)
eine Erklärung gemäß § 4 Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen
ggf. Genehmigung auf vorzeitigen Ausbildungsbeginn
die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn
Es werden nur vollständig und pünktlich eingereichte Bewerbungen im Auswahlverfahren berücksichtigt.
im Auswahlverfahren an.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
Für Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Krankenpflegehilfe (m/w/d)
Ziel:
Die Ausbildung befähigt dazu, Kompetenzen zu erwerben, um kranke Menschen, alte Menschen und Menschen mit Behinderung unter Anleitung einer Pflegefachkraft qualifiziert zu pflegen und zu betreuen.
Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen:
eigenständig die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege zu verrichten und die ausgeführten pflegerischen Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie
im Rahmen der Assistenz von Pflegefachkräften bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte und bei der Durchführung der Behandlungspflege mitzuwirken.
Voraussetzungen:
Die Ausbildung richtet sich nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), dem Lehrplan für die Berufsfachschule und der Berufsfachschulordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport (BFSO) - in der jeweils gültigen Fassung.
Danach ist Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung:
dass die Bewerberin oder der Bewerber in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist und
der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
Struktur der Ausbildung:
2 Jahre Vollzeitausbildung, beginnend mit dem jeweiligen regulären Schuljahresbeginn in Sachsen
die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt im Turnusunterricht mit ca. 8-wöchigem Wechsel.
der theoretische Bereich umfasst 1540 Stunden
die praktische Ausbildung mit 1440 Stunden erfolgt im BAK
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung findet in den entsprechenden fachlichen Einrichtungen, wie Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie und Altersmedizin statt. Das an der Ausbildung beteiligte Fachpersonal der Theorie und der Praxis verfügt über langjährige Berufserfahrungen und gewährleistet dadurch eine optimale Qualität und Verflechtung der Ausbildung
Bewerbung Bewerbungsunterlagen nach Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen (BFSO):
Bewerbungsanschreiben (als Aufnahmeantrag), im Falle der Minderjährigkeit des Bewerbers muss das Anschreiben von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Angabe von:
Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum und -ort
Geschlecht
Name und Vorname der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern
Anschrift und Telefonnummer
Notfalladresse
Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Status als Aussiedler
Angaben zur bisherigen schulischen und beruflichen Vorbildung
Schulzeugnis (beglaubigte Kopie), das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist die beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
ggf. Berufsnachweise (Kopien) und beruflicher Werdegang sowie Nachweise über berufsrelevante Praktika
ärztliche Gutachten über die Tauglichkeit für den gewünschten Beruf (nicht älter als drei Monate)
eine Erklärung gemäß § 4 Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn.
Es werden nur vollständig und pünktlich eingereichte Bewerbungen im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
MTRA ist ein hochverantwortungsvoller und innovativer Beruf in der Medizin zur Diagnostik und Behandlung von Patienten durch Bedienung modernster medizinischer Geräte und Assistenz bei Eingriffen an Gefäßen und Tumoren.
Dementsprechend vielfältig sind auch die Perspektiven.
MTRA können in der
Diagnostik (Röntgen, CT, MRT, Sonografie)
Intervention (Angiografie, Punktionen am CT und MRT)
Strahlentherapie
Nuklearmedizin
eigenverantwortlich arbeiten.
Voraussetzungen
Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulausbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
eine nach dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren
gesundheitliche Eignung für den Beruf
Ausbildungsinhalte des theoretischen Bereichs
Mathematik, Biologie, Physik, Ökologie
Hygienemanagement
Dokumentation und Datenverarbeitung
Statistik und EDV
Anatomie, Physiologie, Immunologie
Krankheitslehre
Umgang mit apparativer Grundausstattung
Erste Hilfe
Chemie und Biochemie
Strahlentherapie
Nuklearmedizin
Elektrodiagnostik
radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren
Bildverarbeitung
Ausbildungsinhalte des praktischen Bereichs
Radiologie-Diagnostik und andere bildgebende Verfahren, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Bedienung von medizinischen Anlagen und Apparaten unter Anleitung der lehrbeauftragten MTRA
Patientenbetreuung
Umsetzung der theoretischen Lerninhalte
Abschluss
Bei erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie Ihr Zeugnis über die staatliche Prüfung und eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen nach Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen (BFSO):
Bewerbungsanschreiben (als Aufnahmeantrag), im Falle der Minderjährigkeit des Bewerbers muss das Anschreiben von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein
lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und Angabe von: Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum und -ort
Geschlecht
Name und Vorname der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Schülern
Anschrift und Telefonnummer
Notfalladresse
Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Status als Aussiedler
Angaben zur bisherigen schulischen und beruflichen Vorbildung
Schulzeugnis (beglaubigte Kopie), das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder, sofern dieses Zeugnis noch nicht erteilt wurde, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses. In diesem Fall ist die beglaubigte Kopie des Zeugnisses, welches die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, unverzüglich nachzureichen.
ggf. Berufsnachweise (Kopien) und beruflicher Werdegang sowie Nachweise über berufsrelevante Praktika
ärztliche Gutachten über die Tauglichkeit für den gewünschten Beruf (nicht älter als drei Monate)
eine Erklärung gemäß § 4 Schulordnung Berufsfachschulen Sachsen
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Dezember des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn.
Es werden nur vollständig und pünktlich eingereichte Bewerbungen im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: